1.) Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden
Beispielsätze mit ABBLENDLICHT
1.) In manchen Ländern muss man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (wie in Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien) sowie in bestimmten Jahreszeiten in der Tschechischen Republik.