1.) Rechtswissenschaft: Möglichkeit, von einer gesetzlichen Regelung abzuweichen, z.B. durch Verträge
Beispielsätze mit ABDINGBARKEIT
1.) Grundsätzlich ist eine Abdingbarkeit nur dann möglich, wenn der Mieter durch die Klausel nicht schlechter gestellt wird, als es im Gesetz vorgesehen ist.