1.) abwertend: ein Glaubenssatz oder ein Glaubensgebilde, das dem eigenen gegenüber als irrational, unvernünftig, nutzlos (manchmal auch unmenschlich) und deswegen als unterlegen betrachtet wird
Beispielsätze mit ABERGLAUBEN
1.) Erlaubte und unerlaubte Weissagungen waren von jeher ein Geschäft des Priesters oder Hausvaters und Zauberers; jene gehören zur Religion, diese zum Aberglauben. (J.W. Wolf, Die deutsche Götterlehre, Aberglauben, zitiert nach Projekt Gutenberg)
1.) Befreiung vom Aberglauben heißt Aufklärung; weil, obschon diese Benennung auch der Befreiung von Vorurteilen überhaupt zukommt, jener doch vorzugsweise (in sensu eminenti) ein Vorurteil genannt zu werden verdient, indem die Blindheit, worin der Aberglaube versetzt, ja sie wohl gar als Obliegenheit fordert, das Bedürfnis von andern geleitet zu werden, mithin den Zustand einer passiven Vernunft vorzüglich kenntlich macht. (Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft, § 40, zitiert nach Projekt Gutenberg)
1.) Es ist ganz unmöglich, zu sagen, wo der Populärglaube aufhört und wo der philosophische Aberglaube anfängt; der letztere erkennt den erstern in der Regel an, um ihn seinem System, namentlich seiner Dämonenlehre unterzuordnen. (Jacob Burckhardt, Die Zeit Constantins des Großen, 6. Abschnitt, zitiert nach Projekt Gutenberg)
1.) „Aber alle taten so, als wüssten sie von nichts, denn es ist ja ein alter Aberglauben, dass die Gebärerin um so weniger zu leiden hat, je weniger Leute von ihren Leiden wissen.“