1.) Wirtschaft: Inhaber von Aktien, und damit Miteigentümer einer Aktiengesellschaft
Beispielsätze mit AKTIONÄR
1.) Nach § 53a des deutschen Aktiengesetzes sind Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
1.) „Der Aktionär hat zweierlei wichtige Rechte: er ist der, wo das Geld gibt, und er darf bei der Generalversammlung in die Opposition gehen und etwas zu Protokoll geben, woraus sich der Vorstand einen sog. Sonnabend macht.“
1.) „Als sie in See stach, waren alle vierzehn Aktionäre mit an Bord.“