1.) jemand, dessen Grundstück oder Gebiet an etwas angrenzt
Beispielsätze mit ANLIEGER
1.) „Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer wird die Zusatztafel »Ausgenommen Anrainer« zwanglos dahin verstehen, daß damit der Verkehr nicht nur für die Anrainer, sondern auch für deren Besucher, Gäste, Lieferanten etc gestattet wird. Zwischen den Zusätzen »Anlieger frei« oder »Frei für Anlieger« einerseits und »Anliegerverkehr frei« andererseits ist nicht zu unterscheiden. In beiden Fällen ist das Befahren der Straße nicht bloß durch Anlieger, sondern auch der Verkehr mit den Anliegern zulässig.“