1.) „Der Sitz des BGH ist seit dessen Gründung im Jahr 1950 in Karlsruhe.“
1.) „Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat jetzt klargestellt, dass Vermieter die Wohnung bereits kündigen können, wenn mehr als eine Monatsmiete auf dem Konto fehlt – allerdings per fristgerechter Kündigung; dabei müssen die gesetzlichen oder die vereinbarten Fristen beachtet werden.“