1.) Markenrecht: die Bildmarke ist eine Marke, die aus einer bildlichen Abbildung besteht und mit ® gekennzeichnet werden kann
2.) Markenrecht: eine Wort-/Bildmarke ist eine Marke die aus einem Wort und bildlicher Gestaltung besteht und mit ® gekennzeichnet werden kann
Beispielsätze mit BILDMARKE
[1, 2] Bildmarken sind Markenzeichen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, geprüft, registriert und eingetragen werden können.
1.) „Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.“
1.) „Mit der in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten angeführten Bildmarke von VW hat die Werkstatt ein mit der Marke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet.“
2.) „Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.“
2.) „ Wort- und Bildmarken können darüber hinaus in Kombination als Wort-/Bildmarke geschützt werden (z. B. das geschwungene „M“ im Wort „McDonalds“).“