1.) „Für das rechtsstaatliche Selbstverständnis des BKA ist es – rückblickend – als moralische Katastrophe zu bewerten, dass fast die Hälfte der siebenundvierzig BKA-Chefs als NS-Verbrecher im kriminologischen Sinne bezeichnet werde müssen.“
2.) „Wie DER STANDARD vorab aus informierten Kreisen erfuhr und vom Bundeskanzleramt (BKA) in Folge bestätigt wurde, sprach sich die Bestellungskommission im Anschluss an die Hearings vergangene Woche für den 49-jährigen Juristen aus.“