1.) Bundesoberbehörde in Deutschland, die Leistungen für den Arbeitsmarkt erbringt, insbesondere die Arbeitsvermittlung, und Entgeltleistungen, wie Arbeitslosengeld, regelt
Beispielsätze mit BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
1.) „Mit dem ALG II sollte eine Sozialleistung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen geschaffen werden, die alleine vom Bund über die Bundesagentur für Arbeit getragen wird.“