1.) eine Sache direkt benennen, nicht zu Umschreibungen greifen
Beispielsätze mit DAS KIND BEIM NAMEN NENNEN
1.) „In Wiesbaden brach Oberamtsrichter Dr. Lange, Vorsitzender im Prozeß gegen den ehemaligen Psychologen des Bundeskriminalamts Edgar Bröse, am letzten Mittwochnachmittag die Verhandlung ab und begründete: ‚Um das Kind beim Namen zu nennen, ein Teil der Anwesenden will das Fußballspiel sehen.‘“