1.) Erlass, Verlautbarung (amtlich oder vom Kaiser, König)
2.) Rechtssprache, österreichisch: gerichtlicher Beschluss über die Eröffnung eines Konkursverfahrens
Beispielsätze mit EDIKT
1.) Der Kaiser erlässt ein Edikt, das den Bauern das Jagen verbietet.
1.) Die Kärntner Haftungen sind in dem Edikt noch mit 10,2 Milliarden Euro angegeben.
1.) Das Edikt [der Einführung der allgemeinen Schulpflicht] von [Preussens König] Friedrich Wilhelm I. zeigt in der Praxis nur wenig Wirkung.
2.) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch Edikt öffentlich bekannt gemacht, wobei das Verfahren ausdrücklich entweder als Konkursverfahren oder als Sanierungsverfahren bezeichnet wird (außerdem erfolgt gegebenenfalls eine Eintragung ins Firmenbuch).
2.) Eine Ausfertigung des vorstehenden Beschlusses als Edikt wird an die Wiener Zeitung zur einmaligen Verlautbarung übersendet.