1.) „Zu den Aufgaben der Rumorwache gehörte neben dem Einschreiten bei Raufhändeln auch die Überwachung der Einhaltung der Sperrstunde für Gaststätten und anderes.“
1.) „Ist im Ortsbereich die Einhaltung einer höheren Geschwindigkeit als der dort normalerweise zulässigen von fünfzig km/h ausnahmsweise erlaubt, so muß ein Kraftfahrer nach Maßgabe des dadurch verlängerten Bremsweges erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit bei Einhaltung einer solchen Höchstgeschwindigkeit aufwenden und insbesondere erkennbaren Gefahrenlagen entsprechend früher begegnen.“