1.) „Bleibt der belastete Erbteil hinter dem Pflichtteil zurück, übersteigt er diesen jedoch zusammen mit dem belasteten oder unbelasteten Vermächtnis, so gilt gleiches wie oben bei einem belasteten, pflichtteilsgleichen Erbteil.“
1.) „Der Ältere hatte sein Erbteil erhalten, lebte in Saloniki, betrieb dort ein Handelsgeschäft und war zu Reichtum gelangt.“