1.) bildungssprachlich und veraltet: unter (bestimmten, gewissen) Umständen, in bestimmten Fällen
Beispielsätze mit EVENTUALITER
1.) „Und nur Seine Heiligkeit der Heilige Vater darf als oberster Lehrherr der Kirche unter Assistenz des Heiligen Geistes Mitteilung darüber machen, ob es etwa Engel gibt oder ob in der Hölle eventualiter ein Feuer brennt.“