1.) „Medikamente gegen Flugangst können oft sogar eine gegenteilige Wirkung auslösen. […] Zwei Drittel der Befragten gaben jedoch an, dass die eingenommenen Arzneien entweder nicht, nicht wie erhofft oder sogar gegenteilig wirkten.“
1.) „Solange keine gegenteilige Weisung vorliegt, ist der Verwalter daher befugt und verpflichtet, die Modalitäten der Einhebung und den Umfang der Rücklage festzulegen […].“