1.) „Befürchtungen der Behörde, Ermittlungsschritte könnten erfolglos verlaufen, gestatten es nicht, Behauptungen der Partei als unglaubwürdig darzustellen und von einem gegenteiligen, durch nichts belegten, sondern auf bloßer Mutmaßung beruhenden Sachverhalt auszugehen.“
1.) „Mein Herr, leider können wir Ihnen nicht gestatten, an Bord zu bleiben.“