1.) vatd.: gesetzlich das Erwachsenenalter erreicht habend
Beispielsätze mit GROSSJÄHRIG
1.) „Falls jedoch weder der Abgabenschuldner noch eine zu seiner Familie gehörige oder eine von ihm zur Obsorge bestellte erwachsene Person anwesend wäre, sind den vorerwähnten Vollstreckungshandlungen zwei vertrauenswürdige, großjährige Personen als Zeugen beizuziehen.“