1.) Ort an einer Bahnanlage, an dem Fahrgäste in die Züge ein- und aussteigen können
Beispielsätze mit HALTEPUNKT
1.) „Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.“ (§ 4 Abs. 8 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung)