1.) „Aus der ursprünglich rein privaten kollektivistischen Hilfeleistung für Arme entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte der Gedanke einer behördlichen Verpflichtung zur Fürsorgeleistung.“
1.) „Gemäß § 860 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichte ich den Bund […], Hinterbliebenen nach entsendeten Personen eine besondere Hilfeleistung zu erbringen.“