1.) „Brandenburg-Kulmbach plädierte mit Rücksicht auf die notorische Unbeweglichkeit, mit der die Katholiken auf dem geistlichen Vorbehalt beharrten, dafür, auf die von ihnen gemachten Vorschläge einzugehen da sie de facto bzw. „in effectu“ auf eine immerwährende Sicherheit des evangelischen Besitzes der Kirchengüter hinausliefen.“