1.) junge männliche Person zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa vom 13. bis zum 21., gegebenenfalls auch bis zum 25. Lebensjahr
2.) Recht: männliche Person, die zwischen 14 und 18 Jahre alt ist
Beispielsätze mit JUGENDLICHER
Jugendlicher (Substantiv)
[1, 2] Oma wurde schon wieder von Jugendlichen überfallen.
[1, 2] Ein Jugendlicher wurde neulich für sein soziales Engagement geehrt.
[1, 2] „In acht Gruppen bearbeiteten die Jugendlichen verschiedene Fragen, etwa wie türkisch-deutsche Familien ihre Mehrsprachigkeit erleben oder wie die eigene Sprache auf den Gesprächspartner wirkt.“
[1, 2] „Das habe so sein müssen, weil er von rechtsradikalen Jugendlichen aus dem mecklenburgischen Umland bedroht worden sei.“
2.) „Im Sinne dieses Gesetzes […] sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind […].“