1.) „Die Zeiten, da Manager, Unternehmensberater und andere Leistungsträger auf ihren Geschäftsreisen nur die edelsten Herbergen buchten, sind lange vorbei.“
2.) „Eine Leistungsgewährung könne in Ausnahmefällen nur für einen kurzen Zeitraum erfolgen, wenn die Krankenkasse als vorrangiger Leistungsträger dies aus irgendwelchen Gründen ablehne.“