1.) „Der Gegner zeigte lukulent, daß wenn einem Kaufmann Betrug, oder Unrechtlichkeit, oder Nachlässigkeit in seinem Gewerbe fälschlich nachgesagt würde, dies ein Angriff auf seine Ehre sei, die hier verletzt würde lediglich durch das, was er leide und die er nur herstellen könne, indem er solchen Angreifer zur Strafe und Widerruf brächte.“