1.) veraltet: Zustand, das Alter erreicht zu haben, in dem eine Person volljährig/mündig ist
Beispielsätze mit MAJORENNITÄT
1.) „Beym Eintritt ins 11te oder 13te Jahr erhielte jeder Knabe an seinem Geburtstage die 2te Jugendtracht, die er dann bis zur Majorennität tragen müßte.“ (1791)
1.) „Ein solches Individuum wird sich in nichts über Gesetzgeber oder Richter beschweren können, da weder Alter noch Majorennität ein Act seines Willens ist. Das Alter selbst ist eine natürliche Eigenschaft und nichts durch den Willen.“ (1861)