1.) Deutschland: Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage zu beschwören (Ref-dejure, §, 154, StGB)
Beispielsätze mit MEINEID
1.) Als der Zeuge beschwor, zur Tatzeit mit dem Angeklagten eine Zechtour unternommen zu haben, leistete er einen Meineid.