1.) mittelostdeutsch, südostdeutsch, bar., schwäb., österreichisch, schweiz.: der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende Preis
Beispielsätze mit MIETZINS
1.) „Für alle Mietverträge (unabhängig vom Baujahr) sollte ein angemessener Mietzins gelten, dessen Bandbreite regelmäßig von Experten aufgrund von Preisspiegeln festgelegt wird.“
1.) „Hunderttausende, über das gesamte Bundesgebiet verstreute Gammel-Wohnungen stehen noch heute überwiegend leer oder sind nur noch zu einem Bruchteil des versprochenen Mietzinses zu vermarkten.“