1.) gesetzlich geschützte Bezeichnung einer Zuckerart: reiner, weißer Zucker
Beispielsätze mit RAFFINADE
1.) „Reiner ist die Raffinade, zu deren Herstellung Affinadezucker gelöst und mittels Aktivkohle (u. U. unter Zusatz von SO2 zur Verhinderung erneuter Dunkelfärbung) umkristallisiert wird.“