1.) Die Annahme des redlichen Erwerbs in den verschiedenen Rechtsordnungen ist das Ergebnis einer geschichtlichen Entwicklung, die den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs in jedem Land bestimmt.
1.) »… Glaubt mir, ein redlicher Dichter kann viel wagen, denn die Kunst, die ohne Stolz und Frevel, bespricht und bändigt die wilden Erdengeister, die aus der Tiefe nach uns langen.»
2.) Keine Sekunde dürfen wir lockerlassen, sondern müssen uns unsere Faulheit redlich verdienen.
2.) Sie hätten's ihm zwar redlich gegönnt, wenn er nach allen Kanten kujoniert worden wäre und endlich Mores hätte lernen müssen, aber so war's auch gut.
3.) Das ließen sich die Freunde, die redlichen Hunger verspürten, nicht zweimal sagen.
3.) Der Durst ist der Wille bei dem, der sonst nichts hat. Nichts als Durst, aber redlicher Durst L, muss, muß da L, sein, seyn.