1.) einen offiziellen (vertraglich festgeschriebenen) Vorgang wieder rückgängig/wie ungeschehen machen
Beispielsätze mit RÜCKABWICKELN
1.) A macht geltend, dass er den Vertrag rückabwickeln möchte.
1.) B muss sich schon darauf verlassen können, dass das der Verwahrung zugrundeliegende Rechtsverhältnis aufgehoben oder unwirksam ist oder eben rückabzuwickeln sei.
1.) Ein Rechtsgeschäft, das ein Geschäftsunfähiger abschließt, ist so zu behandeln, als wäre es nie zustandegekommen, es wird rückabgewickelt.