1.) Recht: rechtliches Instrument zum Schutz von Gläubigerinteressen, bspw. durch die Hinterlegung von Geld, Bestellung von Hypotheken an Grundstücken oder Bürgschaften
Beispielsätze mit SICHERHEITSLEISTUNG
1.) Zweck der Sicherheitsleistung ist die Wahrung der Gerechtigkeit durch eine Begrenzung des Kostenrisikos.