1.) Buch, das als wegweisend innerhalb der Fachwelt gilt oder das grundlegend zu einem bestimmten Thema informiert
Beispielsätze mit STANDARDWERK
1.) „Löwe war der Verfasser des ersten juristischen Kommentars zur Strafprozessordnung. Das Werk gilt als Standardwerk und wird bis heute regelmäßig neu aufgelegt.“