1.) „Bei einem sehr starken Konsum von Suchtgift kann dieser Wert aber auch nach einer längerer Abstinenz noch im Haar eingelagert sein (bei Kokain sogar bis zu zwölf Monaten).“
1.) „Als Suchtgifte unterliegen dem Suchtmittelgesetz und dieser Verordnung sämtliche in den Anhängen I bis V angeführten Stoffe und Zubereitungen.“
1.) „Schon die Wahl der Begriffe, mit denen diese Substanzen bezeichnet werden – Droge, Betäubungsmittel, Rauschgift, Genussmittel, Suchtgift usw. – kann eine Bewertung implizieren.“