1.) Der Erblasser kann nach dem BGB in zwei ordentlichen Formen testieren: in Form des öffentlichen (notariellen) Testaments oder des holographischen (handschriftlichen) Testaments.
2.) Mit dem Gutachten sieht der Münchner Anwalt Peter Mattil nun die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Haftung, die damals die Bilanzen von Lehman Brothers testiert hatte.
2.) Die beiden Steuerexperten hätten jahrelang Kemnas offensichtlich manipulierte Rechenschaftsberichte an die Bundestagsverwaltung testiert.