1.) „Das Darmstädter Gericht hatte im wesentlichen drei Tatbestände als Gründe für die Ungültigkeit der Wahl aufgeführt.“
1.) „Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kritisierte: ‚Bisher hat der Oberste Wahlrat keine überzeugenden Gründe genannt, die zu einer Ungültigkeit der Wahlen in Istanbul führen müssen.‘“
1.) „Zusätzliche Bemerkungen sind ohne Bedeutung, führen aber nicht automatisch zur Ungültigkeit.“