1.) „Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei einem sterbenden Patienten wird nämlich nicht dadurch unzulässig, dass sie als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann.“
1.) „Das Gericht deutet zwar auch an, dass es einen solchen Vergleich mit den Rechteinhabern nicht per se für unzulässig halte – eine Opt-In-Lösung, bei der die Autoren zustimmten, sei durchaus denkbar.“
1.) „Ich sage nicht, dass die Eurozone zusammenbricht, aber dass immer unzulässigere Maßnahmen getroffen werden, um die Länder in der Eurozone zu halten.“