1.) „Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.“
1.) „Dass die daran angebrachten Räder geeignet sind, den Verkaufskiosk um einige Meter händisch zu verrücken, während er für einen Transport auf der Straße ungeeignet ist, steht einer Beurteilung als Bauwerk keineswegs entgegen.“
1.) „In Graz müssen zahlreiche Ortstafeln verrückt werden.“