1.) Deutschland: amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt
Beispielsätze mit WAFFENSCHEIN
1.) „Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz.“