1.) „Letztlich erfolgt als Reaktion auf die Gründung der WEU der Abschluss des ‚Warschauer Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigem Beistand‘ im Mai 1955, unterzeichnet von Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn sowie der UdSSR und der DDR.“