2.) juristisch: Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungsweise zu bezwecken oder zu bewirken
Beispielsätze mit WILLENSERKLÄRUNG
1.) Sie gab eine Willenserklärung ab.
2.) Der Notar sagte zum Kaufinteressenten: „Wir brauchen dafür eine schriftliche Willenserklärung des Veräußerers.“