1.) „Denn ein Plagiat stellt nicht nur die wortgetreue Übernahme fremden Gedankenguts ohne ausreichende Zitierung dar.“
1.) „Dazu gehören auch der Ruf der Hochschule und die Zahl der Zitierungen in wissenschaftlichen Publikationen.“
1.) „Maßgebend waren die Zahl der wissenschaftlichen Publikationen und die Zitierungen in Fachpublikationen.“
1.) „Die Zitierung des Verfassungsgerichtsurteils lautet: BVerfG, 1 BvR 80/95 vom 26.7.2005, Absatz-Nr. (1 - 100).“
1.) „… daß sie der Polemik förmlich entheben, da ihre monströse Verkehrtheit schon durch ihre Zitierung erhellt: »W befaßt sich mit außergeschlechtlichen Dingen nur für den Mann, den sie liebt, oder um des Mannes willen, von dem sie geliebt sein möchte.«“