1.) „Nach Güteeigenschaften und Ausmaß der zugelassenen Mängel teilt man Gemüse (und Obst) in 3 Handelsklassen ein: „Extra“ (von höchster Qualität, erlaubt sind z. B. nur oberflächliche Schalenfehler); „I“ (von guter Qualität, leichte Fehler in Form, Entwicklung und Farbe erlaubt) und „II“ (von marktfähiger Qualität, entspricht nicht den Anforderungen der höheren Klassen, erfüllt jedoch die Mindesteigenschaften).“Ref-spektrum.de, Ernährung, 3385, Gemüse, Anmerkung: Die Abkürzung G. wurde im ersten Beispiel ausgeschrieben
1.) „In der Europäischen Union sind zurzeit ca. 300 Zusatzstoffe zugelassen, die im Klartext auf der Packung aufgeführt oder durch Angabe der E-Nummern kenntlich gemacht werden müssen.“
2.) Seit Januar ist sein Cousin ein zugelassener Medizinstudent.