1.) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.Ref-dejure, Art., 6, Erg=Abs. 2, GG (WP, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
1.) Die Bundesregierung hat sich zuvörderst um die Probleme der bedrohten Banken gekümmert.