1.) vom Besonderen oder Gegenständlichen losgelöst; verallgemeinert
2.) Rechtssprache, besonders in Bezug auf Rechtsgeschäfte: seinen Rechtsgrund nicht in sich tragend (mit der Folge, dass die Wirksamkeit durch einen fehlenden Rechtsgrund nicht beeinflusst wird)
3.) Kunst: nicht-objektiv, nicht figurativ, nicht gegenständlich, keine erkennbaren Objekte oder Szenen darstellend