1.) Aufforderung, eine getroffene, ungerechte Entscheidung zu überdenken, das heißt, sie neu zu treffen
2.) Bürgerliches Recht: vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit, eine mit einem als relevant anerkannten Irrtum behaftete oder falsch übermittelte oder durch widerrechtliche Drohung oder Täuschung veranlasste Willenserklärung durch einseitige Erklärung rechtlich zu vernichten