1.) eine aus einem abgeschlossenen Raum oder Gebäude hinausführende Gebäudeöffnung, Tür (oder dgl.), durch die dieser Raum oder das Gebäude, von innen betrachtet, verlassen werden kann. Meist ist der Ausgang die gleiche Gebäudeöffnung wie der Eingang, der Ort, der die Möglichkeit, einen relativ und in sich abgeschlossenen Raum zu verlassen, bietet
2.) das Herausgehen oder Hinausgehen
3.) die Zeit zum Ausgehen von Strafgefangenen, Bediensteten, Internatsbewohnern usw.
4.) das Ende, das Ergebnis, die Lösung eines Prozesses, einer Handlung, Verhandlung, eines Konfliktes, eines Verfahrens, eines Spiels, eines Zeitraumes usw.