1.) Militär: der kleinste Großverband der Landstreitkräfte, der grundsätzlich zur selbständigen Führung des Gefechts der verbundenen Waffen befähigt ist, aus mehreren Regimenten oder Bataillonen besteht und in der Regel einer Division unterstellt ist
2.) Gastronomie: die Gesamtheit des Küchenpersonals in einer Gaststätte (mindestens fünf selbstständig arbeitende Köche unter Leitung eines Küchenmeisters)
3.) DDR, Wirtschaft: kleinste Arbeitsgruppe in einem Industriebetrieb