1.) Rechtssprache: als akzessorische, persönliche Sicherheit für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen
2.) Betrag, über den eine Bürgschaft1.) geleistet wird