1.) ohne Plural: Volksherrschaft; politisches Prinzip, nach dem das Volk durch freie Wahlen, andere Abstimmungen oder losbestimmte Vertreter an der Machtausübung im Staat teilhat
2.) ohne Plural: Regierungssystem, das das in 1.) beschriebene Prinzip verwirklicht
3.) Staat, dessen Regierungssystem das Prinzip 1.) verwirklicht
4.) auf andere gesellschaftliche oder politische Ebenen übertragene Bedeutung 1.) (ohne Plural) Prinzip der freien und gleichberechtigten Willensbildung und Mitbestimmung in unter- oder überstaatlichen Gruppen oder Organisationen durch deren Angehörige