1.) {{K, hist., früher in erlernte, dessen erteilt wurde und der keine nachzuweisen brauchte, und deshalb – im Gegensatz zum Zahnarzt – nur eingeschränkt die Zahnheilkunde ausüben durfte; nichtapprobierter Zahnbehandler
2.) manchmal auch abwertend oder scherzhaft: Facharzt, der sich mit der Zahnheilkunde beziehungsweise mit der Zahnmedizin beschäftigt; approbierter Zahnbehandler