[1a] viel (an Geld oder an etwas anderem Erwünschten) einbringend; einen Gewinn bringend
[1b] speziell, nicht steigerbar, häufig verneint: (von einem durchgesetzt werden kann [und zum Beispiel nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners scheitert]; (von einem auf die Erbringung einer Leistung – meist: Zahlung – gerichteten Anspruch:)'' tatsächlich durchsetzbar